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Ratgeber Architektenhonorar

Was kostet ein Architekt?

Dipl.-Ing. Matthias Ludwig Aktualisiert Mai 2026 Lesezeit 3 Min.
Architektenhonorar und Kostenplanung nach HOAI

Die wichtigste Frage zuerst: Architektenhonorare sind in Deutschland in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) bundesweit einheitlich geregelt. Seit 2021 sind die Sätze zwar nicht mehr verbindlich, gelten aber weiterhin als Branchenstandard. Faustregel: 8–12 % der reinen Bausumme für ein Einfamilienhaus mit voller Leistungstiefe.

Wovon hängt das Architektenhonorar ab?

Drei Faktoren bestimmen die Architektenhonorare:

  • Anrechenbare Kosten: Die reine Bausumme (KG 300+400 nach DIN 276), also Bauwerk + Technische Anlagen ohne Grundstück, Außenanlagen, Möblierung.
  • Honorarzone: 5 Stufen (I–V) je nach Komplexität des Vorhabens. Ein einfaches Lagergebäude ist Zone I, eine repräsentative Villa Zone IV–V. Standard-EFH ist meist Zone III.
  • Leistungsphasen: Die HOAI teilt die Architektenleistung in 9 Phasen, je mehr Sie beauftragen, desto höher das Honorar.

Die 9 Leistungsphasen der HOAI

  • LP 1: Grundlagenermittlung (3 %), Bedarfsklärung, Aufgabenstellung definieren.
  • LP 2: Vorplanung (10 %), erste Entwürfe, Kostenschätzung.
  • LP 3: Entwurfsplanung (15 %), finaler Gestaltentwurf, vorläufige Kostenberechnung.
  • LP 4: Genehmigungsplanung (3 %), Bauantragsunterlagen, Einreichung beim Bauamt.
  • LP 5: Ausführungsplanung (25 %), Werkpläne, Detailpläne, Materialauswahl.
  • LP 6: Vorbereitung der Vergabe (10 %), Leistungsverzeichnisse für Gewerke.
  • LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe (4 %), Angebote prüfen, Verträge mit Handwerkern.
  • LP 8: Objektüberwachung / Bauleitung (32 %), Baustellenkoordination, Qualitätskontrolle, Mängelmanagement.
  • LP 9: Objektbetreuung (2 %), Mängelfeststellung in der Verjährungsfrist.

Die Prozente in Klammern zeigen den Anteil am Gesamthonorar. Auffällig: Die Bauleitung (LP 8) macht fast ein Drittel aus, und ist auch der Bereich, in dem Bauherren am meisten falsch sparen.

Konkrete Beispielrechnungen

Beispiel 1: Einfamilienhaus 160 m², Bausumme 500.000 €, Honorarzone III

  • Honorartafel HOAI Mittelsatz: ca. 11 % der anrechenbaren Kosten
  • Architektenhonorar LP 1–8 (komplett): ca. 55.000 € netto
  • Pro Leistungsphase: LP 1–4 ca. 17.000 €, LP 5 ca. 14.000 €, LP 6–8 ca. 25.000 €

Beispiel 2: Mehrfamilienhaus 12 WE, Bausumme 2.800.000 €, Honorarzone III

  • Architektenhonorar LP 1–8: ca. 235.000 € netto
  • Anteil pro Wohneinheit: ca. 19.500 € (sinkt durch Skaleneffekt)

Beispiel 3: Sanierung Bestandsgebäude, anrechenbare Kosten 250.000 €, Honorarzone III

  • Bei Sanierungen: +33 % Umbauzuschlag (HOAI § 36)
  • Architektenhonorar LP 1–8 inkl. Umbauzuschlag: ca. 39.000 € netto

Was Bauherren oft vergessen

  • Nebenkosten: Reisekosten, Druck-/Plankopien, Vermessung, meist 5–8 % zusätzlich.
  • Sonderleistungen: Bauphysik-Berechnung, Wärmeschutznachweis, Brandschutzkonzept, Fachplanung Statik, oft als „besondere Leistungen" extra abgerechnet, weil sie nicht zum HOAI-Grundleistungsbild gehören.
  • Mehrwertsteuer: Alle genannten Beträge sind netto. Privatkunden zahlen 19 % Umsatzsteuer obendrauf.

Faustregel zum Mitnehmen

  • Standard-Einfamilienhaus: 8–12 % der Bausumme für LP 1–8
  • Mehrfamilienhaus: 7–10 % (Skaleneffekt)
  • Gewerbebau: 6–9 % (höhere Zonen, oft repetitive Strukturen)
  • Sanierung: 12–18 % (mit Umbauzuschlag)

Diese Werte gelten für vollständige Beauftragung inkl. Bauleitung. Wer einzelne LPs weglässt, spart entsprechend, trägt aber auch das Risiko.

Unser Tipp

Die Versuchung ist groß, an LP 8 (Bauleitung) zu sparen, die Phase ist der mit Abstand teuerste Block. Aber: Statistisch sparen Bauherren mit professioneller Bauleitung am Ende mehr Geld, als die Bauleitung kostet. Ungeplante Mehrkosten durch Mängel, Verzögerungen und schlechte Ausführung übersteigen das Honorar regelmäßig um den Faktor 2–5.

Nutzen Sie unseren Honorar-Kalkulator, um Ihr individuelles Honorar zu schätzen, oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

Warum sich ein Architekt rechnet

Ein Architektenhonorar wirkt zunächst wie ein zusätzlicher Kostenblock. Tatsächlich ist es in den meisten Fällen ein Sparfaktor. Wer unabhängig plant, bindet sich nicht an einen einzelnen Anbieter, sondern lässt Leistungen ausschreiben und vergibt sie an den wirtschaftlichsten Betrieb. Schon dieser Wettbewerb gleicht das Honorar häufig aus. Hinzu kommt die Qualitätssicherung: Ein Architekt erkennt Mängel früh und verhindert teure Nachbesserungen. In der Praxis übersteigen ungeplante Mehrkosten durch Planungsfehler, Verzögerungen oder schlechte Vergabe das Honorar regelmäßig. Und weil die Berechnung der HOAI folgt, ist sie von Anfang an transparent und nachvollziehbar.

Fazit

Architektenkosten lassen sich gut eingrenzen: rund 8 bis 12 % der Bausumme für ein Einfamilienhaus bei voller Beauftragung (LP 1 bis 8), weniger bei Mehrfamilien- und Gewerbebauten, mehr bei Sanierungen. Entscheidend ist nicht der reine Satz, sondern das Verhältnis aus Honorar, Planungsqualität und vermiedenen Folgekosten. Im unverbindlichen Erstgespräch ordnen wir Ihr Vorhaben nach HOAI ein und nennen eine transparente Größenordnung.

Inhalt

    Häufige Fragen

    Was kostet ein Architekt für ein Einfamilienhaus?+

    Bei einer Bausumme von 500.000 € liegen die Architektenkosten für die Leistungsphasen 1–8 (Vollvertrag) je nach Honorarzone bei 40.000–60.000 € netto. Das entspricht 8–12 % der Bausumme. Bei Beauftragung nur einzelner Leistungsphasen (z.B. nur Genehmigungsplanung LP 1–4) reduzieren sich die Kosten entsprechend.

    Sind Architektenhonorare verhandelbar?+

    Die HOAI ist seit 2021 keine zwingende Mindestpreisverordnung mehr, Honorare sind theoretisch frei verhandelbar. Seriöse Architekten orientieren sich aber weiter an den Honorartafeln, weil die Stundenkalkulation der HOAI realistisch ist. Aufschläge unter Honorartafel sind häufig ein Indiz für mangelnde Erfahrung oder unvollständige Leistungstiefe.

    Welche Leistungsphasen brauche ich wirklich?+

    Für einen Neubau empfehlen wir die LP 1–8 als Vollvertrag. Wenn Sie selbst koordinieren wollen, können Sie LP 6–8 weglassen, sparen ~30 % Honorar, tragen aber das Risiko von Bauverzögerungen, Mängeln und Kostensteigerungen selbst. Statistisch verursacht der Verzicht auf Bauleitung mehr Kosten, als er einspart.

    Können Architektenkosten von der Steuer abgesetzt werden?+

    Bei selbstgenutzten Wohnimmobilien nein. Bei Mietwohnungen oder gewerblicher Nutzung sind Architektenhonorare als Anschaffungs- oder Herstellungskosten anteilig über die AfA absetzbar. Bei Sanierungen können sie unter bestimmten Voraussetzungen sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden, am besten mit dem Steuerberater abstimmen.

    Was kostet eine Erstberatung beim Architekten Ludwig?+

    Bei uns ist die Erstberatung unverbindlich. Wir besprechen Ihr Vorhaben, ordnen es nach HOAI ein und schätzen die Kosten transparent. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.

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