Unser Büro

Büro für Planung und Bauleitung in Butzbach. Seit 1992 begleiten wir Bauvorhaben von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe, als Planer, Koordinator und Ansprechpartner in einem.

Unser Büro in der Griedeler Straße 35, Butzbach

Architekt Matthias Ludwig im Porträt, Inhaber des Architekturbüros in Butzbach

Dipl.-Ing. Matthias Ludwig

Gründer & Inhaber · Architekt AKH

Nach meinem Architekturstudium (1982–1986) und dem Diplom 1986 sammelte ich zunächst Berufserfahrung in verschiedenen Architekturbüros. 1992 gründete ich mein eigenes Büro für Planung und Bauleitung in Butzbach, seit 1993 eingetragen in der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Seitdem betreue ich Bauherren in der Wetterau, im Rhein-Main-Gebiet und hessenweit. Als ambitionierter Partner für Wohnbau, Gewerbebau und Bauplanung reicht das Spektrum vom privaten Einfamilienhaus über Mehrfamilienhäuser bis hin zu Gewerbebauten. Mein Anspruch: Jedes Projekt verdient individuelle Aufmerksamkeit und eine Planung, die funktional, wirtschaftlich und ästhetisch überzeugt.

Mit über drei Jahrzehnten Berufserfahrung und mehr als 150 realisierten Projekten stehe ich für Qualität, Verlässlichkeit und eine persönliche Betreuung, die über das übliche Maß hinausgeht.

Wie wir arbeiten

Architektur ist kein Selbstzweck. Jedes Gebäude muss für die Menschen funktionieren, die darin leben oder arbeiten. Deshalb beginnen wir nicht mit einem Entwurf, sondern mit Zuhören: Was brauchen Sie? Was ist machbar? Was ist wirtschaftlich sinnvoll?

Wir übernehmen die Koordination des gesamten Planungs- und Bauprozesses. Das bedeutet: Sie haben einen Ansprechpartner, der Behörden, Fachplaner, Handwerker und Termine zusammenhält. Nicht als Vermittler, sondern als verantwortlicher Planer mit Bauvorlageberechtigung.

Ein Architekt. Ein Prozess. Keine offenen Enden.

Persönlich

Ein Ansprechpartner von der Skizze bis zur Übergabe. Bauleitung vor Ort, keine Weitergabe an Subunternehmer.

Regional

Genehmigungsroutine bei allen Wetterauer Behörden. Unter einer Stunde zur Baustelle, überall in der Region.

Verbindlich

Kosten- und Termintransparenz ab Phase 1. Was wir zusagen, halten wir ein. Dokumentiert und nachvollziehbar.

Der Planungsprozess

Jedes Bauvorhaben durchläuft definierte Phasen. Wir übernehmen die Leistungsphasen 1–5 nach HOAI, von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung. Für die weiterführenden Phasen vermitteln wir erfahrene Partner.

LP 1

Grundlagenermittlung

Wir analysieren Ihr Grundstück, klären baurechtliche Rahmenbedingungen und ermitteln die technischen und wirtschaftlichen Grundlagen Ihres Vorhabens. Am Ende dieser Phase wissen Sie, was möglich ist und was es kostet.

Machbarkeitsprüfung Bebauungsplan-Analyse Bestandsaufnahme
HOAI-Phasen erklärt
LP 2–3

Vor- und Entwurfsplanung

Aus Ihren Anforderungen entsteht ein konkreter Entwurf. Wir entwickeln Grundrisse, Ansichten und Schnitte, die funktional überzeugen und zu Ihrem Budget passen. Varianten und Anpassungen sind Teil des Prozesses, nicht die Ausnahme.

Vorentwurf Entwurfsplanung Kostenberechnung
HOAI-Phasen erklärt
LP 4

Genehmigungsplanung

Wir erstellen die vollständigen Bauantragsunterlagen und koordinieren das Genehmigungsverfahren mit dem zuständigen Bauamt. Die Abstimmung mit Fachplanern, Statikern und Nachbarn übernehmen wir.

Bauantrag Behördenkoordination Fachplaner-Abstimmung
Mehr zur Genehmigungsplanung
LP 5

Ausführungsplanung

Detaillierte Werkpläne für die Baustelle: Maßstab 1:50 bis 1:1, alle konstruktiven Details, Materialfestlegungen und Anschlüsse. Wir sorgen dafür, dass Handwerker genau wissen, was zu tun ist.

Werkplanung Detailplanung Konstruktive Details
HOAI-Phasen erklärt
LP 6–9

Vergabe, Bauleitung & Abnahme

Für die Leistungsphasen 6–9 (Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung) arbeiten wir mit erfahrenen Partnerbüros zusammen. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen qualifizierten Bauleiter und bleiben als Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Mehr zur Bauleitung

Formale Grundlagen

Dipl.-Ing. Matthias Ludwig ist eingetragenes Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) und damit berechtigt, die Berufsbezeichnung "Architekt" zu führen und Bauvorlagen zu unterzeichnen.

Die Arbeit unterliegt den berufsrechtlichen Regelungen des Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetzes (HASG) sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

AKH
Architektenkammer Hessen
Mitglied seit 1993
HOAI
Honorarordnung
Leistungsphasen 1–5
BVB
Bauvorlageberechtigung
Land Hessen

Von der ersten Idee zum konkreten Plan.

Erzählen Sie uns von Ihrem Vorhaben. Wir hören zu, prüfen Machbarkeit und Budget und zeigen Ihnen, wie die nächsten Schritte aussehen.