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Ratgeber Baurecht Hessen

Aufstockung & Anbau
Genehmigung in Hessen

Dipl.-Ing. Matthias Ludwig Aktualisiert Mai 2026 Lesezeit 3 Min.
Aufstockung und Anbau, Genehmigung in Hessen

Mehr Wohnraum schaffen statt Grundstück suchen, Aufstockung und Anbau sind in der Wetterau ein wachsender Trend. Die rechtlichen Anforderungen sind aber komplex: Was ist genehmigungsfrei, was braucht einen Bauantrag, und welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Dieser Ratgeber bringt die Hessische Bauordnung (HBO) auf den Punkt.

Die drei Verfahrensarten in Hessen

Nach HBO § 63 unterscheidet man:

  • Verfahrensfreie Vorhaben: Kein Bauantrag, aber materielle Vorschriften (Abstandsflächen, B-Plan, Denkmalschutz) müssen trotzdem eingehalten werden. Beispiele: Carport bis 50 m², kleiner Anbau bis 30 m³, Geräteschuppen.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (HBO § 64): Standardfall für Wohngebäude im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Bauamt prüft nur einen reduzierten Umfang an Vorschriften. Dauer: typisch 8–12 Wochen.
  • Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (HBO § 65): Sonderbauten, außerhalb B-Plan, Hochbauten ab bestimmter Größe. Volle bauaufsichtliche Prüfung. Dauer: 3–6 Monate.

Aufstockung und ihre Genehmigungspflicht

Eine Aufstockung verändert die Kubatur und meist auch die Geschossigkeit des Gebäudes. Damit greifen viele Vorschriften gleichzeitig:

  • Bebauungsplan: Maximale Geschossigkeit, Firsthöhe, Traufhöhe, GFZ (Geschossflächenzahl), alles muss eingehalten werden.
  • Abstandsflächen: Bei höherer Wand wachsen die Abstandsflächen, Konflikte mit Nachbargrundstücken sind häufig.
  • Statik: Bestandsgebäude muss zusätzliche Lasten tragen können, Statiker-Prüfung erforderlich.
  • Energie: Bei mehr als 10 % erweiterter Wohnfläche greift GEG (Gebäudeenergiegesetz), moderne Wärmeschutzanforderungen.
  • Brandschutz: Höhere Gebäude → andere Anforderungen an Treppenhäuser, Rettungswege.

In der Praxis: Aufstockungen sind fast immer genehmigungspflichtig, selbst „kleine" Aufstockungen wie eine Dachgeschoss-Erweiterung mit Gauben.

Anbau: wann ist er genehmigungsfrei?

Bei Anbauten ist die Schwelle nach HBO § 63 differenzierter:

  • Verfahrensfrei: Eingeschossige Anbauten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich (≈ 12 m² Grundfläche bei 2,5 m Höhe). Carports bis 50 m² Grundfläche. Wintergärten bis 30 m³ unbeheizt.
  • Vereinfachtes Verfahren: Größere Anbauten an Wohngebäuden im B-Plan-Bereich.
  • Vollständiges Verfahren: Anbauten außerhalb B-Plan, Sonderbauten, mehrgeschossige Anbauten.

Wichtig: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht automatisch erlaubt. Sie müssen weiterhin Abstandsflächen einhalten, den Bebauungsplan beachten, ggf. Denkmalschutz-Belange. Bei Verstößen drohen genauso Sanktionen wie bei nicht genehmigten Vorhaben.

Vom Wunsch zum Bauantrag

  1. Bestandsanalyse: Vermessung, Statik-Bewertung, Bebauungsplan einsehen, Grundbuchauszug.
  2. Vorprüfung beim Bauamt: Informelle Anfrage, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist (Bauvoranfrage spart spätere Überraschungen).
  3. Entwurfsplanung (LP 3): Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan.
  4. Genehmigungsplanung (LP 4): Bauantragsunterlagen vollständig, inkl. Bauvorlagen, Statik, Wärmeschutz, ggf. Brandschutz.
  5. Einreichung: Beim Bauamt der Gemeinde (im Wetteraukreis: Bauamt Friedberg).
  6. Bearbeitung: 8–12 Wochen typisch, bei Rückfragen entsprechend länger.
  7. Baubeginn: Erst nach Erhalt der Baugenehmigung, vorher gilt jeder Bagger als Schwarzbau.

Kosten und Honorare

Für ein typisches Anbau-Projekt (80.000 € Bausumme) fallen an:

  • Verwaltungsgebühr Bauamt: 0,5–1 % der Bausumme = 400–800 €
  • Architektenhonorar LP 1–4: 6.000–8.000 € (Bestandsaufnahme, Entwurf, Genehmigungsplanung)
  • Statiker: 1.500–3.000 € (je nach Komplexität)
  • Wärmeschutznachweis: 500–1.000 €
  • Vermesser: 800–1.500 € (falls Lageplan amtlich erforderlich)

Insgesamt also rund 10.000–14.000 € Planungs- und Behördenkosten zusätzlich zur reinen Bausumme.

Was bei Schwarzbau droht

  • Baustopp sofort bei Entdeckung, unabhängig vom Baufortschritt
  • Bußgeld bis 50.000 € (HBO § 76)
  • Nachträglicher Bauantrag erforderlich, ohne Garantie auf Genehmigung
  • Rückbau-Verfügung bei nicht genehmigungsfähigen Vorhaben
  • Versicherungsausfälle: Gebäudeversicherung deckt Schwarzbauten oft nicht
  • Hausverkauf: Wertminderung bis zur Klärung, Käufer-Anfechtung möglich

Kurz: Sparen Sie nicht am Bauantrag. Die paar tausend Euro Planungskosten sind unbezahlbar günstig im Vergleich zum Risiko.

Unser Tipp

Vor jedem konkreten Bauvorhaben empfehlen wir eine Bauvoranfrage beim Bauamt, eine offizielle Klärung der Genehmigungsfähigkeit, die Sie vor unangenehmen Überraschungen schützt. Kosten: ca. 200–400 €. Vorteil: Bindende Aussage des Bauamts, auf die Sie sich verlassen können.

Mehr zur Genehmigungsplanung in unserem Service-Bereich oder im Ratgeber zum Bauantrag in Hessen.

So begleiten wir Ihre Aufstockung oder Ihren Anbau

Aufstockung und Anbau sind baurechtlich anspruchsvoll: Statik, Abstandsflächen, Brandschutz und der gültige Bebauungsplan müssen zusammenpassen, bevor die erste Wand steht. Wir prüfen zuerst die Machbarkeit und den richtigen Verfahrensweg, erstellen die genehmigungsfähigen Unterlagen und reichen sie bei der zuständigen Bauaufsicht ein. Die Vorgaben der Hessischen Bauordnung (HBO) und die örtlichen Bebauungspläne im Wetteraukreis kennen wir genau. Das vermeidet Rückfragen, Verzögerungen und nachträgliche Planänderungen.

Fazit

Ob Aufstockung oder Anbau: entscheidend ist, den richtigen Verfahrensweg früh zu klären und sauber zu planen. Genehmigungsfreiheit ist die Ausnahme, nicht die Regel, und ein nicht genehmigter Bau wird beim Verkauf oder im Schadensfall schnell teuer. Mit fachgerechter Planung sichern Sie sich Rechtssicherheit. Sprechen Sie uns für eine erste Einschätzung an.

Inhalt

    Häufige Fragen

    Brauche ich für eine Aufstockung in Hessen eine Baugenehmigung?+

    Fast immer ja. Aufstockungen sind nach HBO § 63 grundsätzlich genehmigungspflichtig, weil sie die Kubatur und meist auch die Geschossigkeit verändern. Selbst kleine Aufstockungen unter Anbau-Schwellenwerten müssen meist als vereinfachtes Bauantragsverfahren eingereicht werden, vor allem im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.

    Welche Anbauten sind in Hessen genehmigungsfrei?+

    Nach HBO § 63 sind verfahrensfrei z.B.: eingeschossige Anbauten bis 30 m³ Brutto-Rauminhalt im Innenbereich, Carports bis 50 m² Grundfläche, Wintergärten bis 30 m³ unbeheizt. ABER: Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen materielle Bauvorschriften (Abstandsflächen, Bebauungsplan, Denkmalschutz) einhalten. „Verfahrensfrei“ heißt nicht „automatisch erlaubt“.

    Wie lange dauert ein Bauantrag für Aufstockung in Hessen?+

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (häufigster Fall bei Wohngebäuden im Geltungsbereich eines B-Plans): 1–3 Monate, je nach Auslastung des Bauamts. Im Wetteraukreis aktuell ca. 8–12 Wochen. Vollständiges Baugenehmigungsverfahren (außerhalb B-Plan, Sonderbauten): 3–6 Monate.

    Was kostet ein Bauantrag für Aufstockung oder Anbau?+

    Verwaltungsgebühren der Gemeinde: 0,5–1 % der Bausumme (gedeckelt). Architektenhonorar nur für die Genehmigungsplanung (LP 1–4): bei einem Anbau von 80.000 € Bausumme ca. 6.000–8.000 €. Plus Statiker, ggf. Wärmeschutznachweis. Insgesamt für ein typisches Anbau-Projekt: 8.000–12.000 € Planungs-/Behördenkosten zusätzlich zur Bausumme.

    Was passiert bei nicht genehmigter Aufstockung?+

    Schwarzbau-Vorwurf nach HBO. Konsequenzen: Baustopp durch das Bauamt, Bußgeld bis 50.000 € (HBO § 76), nachträglicher Bauantrag erforderlich, im schlimmsten Fall Rückbau-Verfügung. Auch Versicherungsschutz und Hausverkauf werden problematisch, ein nicht genehmigter An-/Aufbau ist beim Verkauf ein erhebliches Wertminderungs-Argument.

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