Ihr Bauantrag in der Wetterau, sicher genehmigt

Die Genehmigungsplanung ist der entscheidende Schritt zwischen Entwurf und Baubeginn. Als erfahrenes Architekturbüro im Wetteraukreis erstellen wir Ihre Bauantragsunterlagen vollständig, prüfungssicher und termingerecht, damit Ihre Baugenehmigung ohne Verzögerungen erteilt wird. Seit 1992 haben wir über 150 Bauvorhaben in Friedberg, Butzbach, Bad Nauheim und der gesamten Wetterau erfolgreich zur Genehmigung geführt.

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Grundlagenermittlung & Voranfrage

Jedes Genehmigungsverfahren beginnt mit einer gründlichen Analyse der Rahmenbedingungen. Wir prüfen den Bebauungsplan, die Festsetzungen zu Bauweise, Geschossflächen- und Grundflächenzahl sowie bestehende Baulasten und Altlasten. Bei Grundstücken ohne Bebauungsplan oder bei ungewöhnlichen Vorhaben empfehlen wir eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt des Wetteraukreises.

Die Bauvoranfrage klärt vorab, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, und spart Ihnen im Zweifelsfall teure Planungskosten. In der Wetterau beträgt die Bearbeitungszeit für Voranfragen erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen.

  • Analyse von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
  • Prüfung von Baulasten und Altlasten
  • Bauvoranfrage bei Bedarf
  • Abstimmung mit dem Bauamt Wetteraukreis
Architekt prüft Baupläne am Schreibtisch
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Entwurfsplanung

In der Entwurfsplanung (HOAI Leistungsphase 3) entwickeln wir Ihr Bauvorhaben bis zur Genehmigungsreife. Grundrisse, Schnitte und Ansichten werden im Detail ausgearbeitet und mit den baurechtlichen Vorgaben abgeglichen. Wir achten bereits in dieser Phase darauf, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplans, Firsthöhe, Dachneigung, Baugrenzen, Abstandsflächen, eingehalten werden.

Im Wetteraukreis gibt es in vielen Gemeinden zusätzliche gestalterische Festsetzungen zu Fassadenmaterialien, Dacheindeckungen und Farbgebung. Diese berücksichtigen wir von Anfang an, um spätere Auflagen oder Ablehnungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Nachbarn hilft zudem, Einwendungen im Genehmigungsverfahren vorzubeugen.

  • Ausarbeitung von Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Abgleich mit Bebauungsplan-Festsetzungen
  • Kostenberechnung nach DIN 276
  • Nachbarschaftliche Vorabstimmung
Architektonischer Entwurf und Bauzeichnungen
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Genehmigungsplanung (HOAI LP 4)

Die eigentliche Genehmigungsplanung umfasst die Erstellung aller für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen. Wir erstellen die Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, verfassen die Baubeschreibung, berechnen Wohnflächen, Geschossflächen und den Brutto-Rauminhalt und koordinieren alle Fachplaner, vom Tragwerksplaner über den Energieberater bis zum Entwässerungsplaner.

Als bauvorlageberechtigte Architekten unterschreiben wir den Bauantrag und übernehmen die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingereichten Unterlagen. In über 30 Jahren Praxis im Wetteraukreis wissen wir genau, welche Anforderungen die Bauaufsicht stellt und wie die Unterlagen aufbereitet sein müssen, damit keine Nachforderungen entstehen.

  • Bauantragsformulare und Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung und Berechnungen
  • Koordination von Statik, Energienachweis, Entwässerung
  • Amtlicher Lageplan (Vermessungsingenieur)
Baupläne und technische Zeichnungen für den Bauantrag
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Einreichung beim Bauamt Wetteraukreis

Der vollständige Bauantrag wird dreifach beim zuständigen Bauamt eingereicht, in Friedberg bei der Stadtverwaltung, in den übrigen Gemeinden beim Fachbereich Bauen und Umwelt des Wetteraukreises in Friedberg. Mit der Einreichung beginnt die offizielle Bearbeitungsfrist. Wir reichen den Antrag persönlich ein und klären offene Fragen direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern.

Während des Genehmigungsverfahrens beteiligt die Behörde gegebenenfalls Träger öffentlicher Belange, etwa die Untere Naturschutzbehörde, die Denkmalschutzbehörde oder den Abwasserverband. Bei Abweichungen vom Bebauungsplan oder Unterschreitung von Abstandsflächen werden die betroffenen Nachbarn beteiligt. Wir begleiten diesen Prozess und reagieren auf Rückfragen der Behörde zeitnah.

  • Persönliche Einreichung beim Bauamt
  • Begleitung der Nachbarbeteiligung
  • Beantwortung behördlicher Rückfragen
  • Beantragung von Befreiungen bei Bedarf
Bauunterlagen und Antragsordner für die Baugenehmigung
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Genehmigung & nächste Schritte

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Baugenehmigung schriftlich, häufig mit Auflagen zu Gestaltung, Lärmschutz oder Stellplätzen. Wir prüfen den Genehmigungsbescheid sorgfältig, erläutern Ihnen alle Auflagen und Bedingungen und stellen sicher, dass diese in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

Mit der Baugenehmigung in der Hand können Sie die nächsten Schritte einleiten: Ausführungsplanung (LP 5), Ausschreibung und Vergabe (LP 6–7) und schliesslich die Bauausführung mit professioneller Bauleitung (LP 8). Als Ihr Architekt begleiten wir Sie durch die Leistungsphasen 1–5, von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung. Für die anschliessenden Phasen (Vergabe und Bauleitung) vermitteln wir erfahrene Partner aus unserem Netzwerk.

  • Prüfung des Genehmigungsbescheids
  • Erläuterung von Auflagen und Bedingungen
  • Ueberleitung in Ausführungsplanung
  • Begleitung durch alle weiteren HOAI-Phasen
Architekturmodell mit Bauplänen

Baugenehmigung im Wetteraukreis, Fakten & Kontakt

Zuständige Behörde

Wetteraukreis, Fachbereich Bauen und Umwelt
Europaplatz, 61169 Friedberg (Hessen)
Für die Kreisstadt Friedberg: Stadtverwaltung Friedberg, Bauaufsicht

Bearbeitungszeiten

Bauvoranfrage: 4–8 Wochen
Vereinfachtes Verfahren: 4–8 Wochen
Reguläres Verfahren: 6–12 Wochen
Gesetzliche Frist: 3 Monate ab Vollständigkeit

Genehmigungsgebühren

0,2–0,7 % der geschätzten Rohbaukosten
EFH (400.000 Euro): ca. 800–2.800 Euro
MFH (1,5 Mio. Euro): ca. 3.000–10.500 Euro
Hinzu kommen Lageplan, Statik, Energienachweis

Besonderheiten der Region

Denkmalschutzzonen in Friedberg, Butzbach, Bad Nauheim
Gestalterische Festsetzungen in vielen Ortsteilen
Naturschutzgebiete (Wetterau-Aue, Winterstein)
Bodendenkmalpflege bei archäologischen Fundstellen

Häufige Fragen zur Genehmigungsplanung

Das Architektenhonorar für die Genehmigungsplanung (HOAI Leistungsphase 4) richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten und der Honorarzone. Für ein Einfamilienhaus mit Baukosten von 400.000 Euro liegt das Honorar für LP 4 typischerweise zwischen 6.000 und 12.000 Euro. Hinzu kommen die behördlichen Genehmigungsgebühren (0,2 bis 0,7 Prozent der Baukosten) sowie Kosten für den amtlichen Lageplan und den Standsicherheitsnachweis. Insgesamt sollten Sie für das gesamte Genehmigungsverfahren mit 10.000 bis 20.000 Euro rechnen. In einer Erstberatung geben wir Ihnen eine konkrete Schätzung für Ihr Vorhaben.

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist in Hessen beträgt drei Monate ab Vollständigkeit des Bauantrags. In der Praxis dauert die Bearbeitung im Wetteraukreis erfahrungsgemäß sechs bis zwölf Wochen. Bei Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren kann es schneller gehen. Verzögerungen entstehen häufig durch unvollständige Unterlagen oder erforderliche Nachbarbeteiligungen. Durch sorgfältige Vorbereitung und vollständige Antragsunterlagen können wir die Bearbeitungszeit auf ein Minimum reduzieren.

Nicht jeder Umbau erfordert eine Baugenehmigung. Die Hessische Bauordnung (HBO) definiert in Paragraph 63 verfahrensfreie Vorhaben, darunter fallen beispielsweise Garagen bis 50 Quadratmeter, Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmeter oder Gartenhäuser bis 30 Kubikmeter. Sobald jedoch tragende Wände verändert, die Nutzung geändert oder die Gebäudehulle wesentlich verändert wird, ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen Bebauungsplan und Abstandsflächen eingehalten werden. Wir prüfen für Sie, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist.

Eine Bauvoranfrage klärt vorab, ob ein Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist, etwa hinsichtlich Art und Maß der Nutzung, Bauweise oder Erschliessung. Sie ist weniger aufwendig als ein Bauantrag und wird häufig bei Grundstücken ohne Bebauungsplan oder bei ungewöhnlichen Vorhaben empfohlen. Ein Bauantrag hingegen ist der formelle Antrag auf Baugenehmigung mit allen erforderlichen Unterlagen: Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Statik, Energienachweis und weiteren Nachweisen. Der positive Bauvorbescheid gibt Planungssicherheit, ersetzt aber nicht die eigentliche Baugenehmigung.

Ein vollständiger Bauantrag umfasst: das amtliche Antragsformular, einen amtlichen Lageplan vom Vermessungsingenieur, Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100), eine Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung und Kubaturberechnung, den Standsicherheitsnachweis (Statik), den Energienachweis nach GEG, die Entwässerungsplanung sowie gegebenenfalls Brandschutzkonzept, Schallschutznachweis und Stellplatznachweis. In bestimmten Gebieten der Wetterau können zusätzlich Artenschutzgutachten oder Bodenuntersuchungen erforderlich sein. Wir erstellen und koordinieren alle erforderlichen Unterlagen für Sie.

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