Wer ein Haus bauen oder umbauen möchte, begegnet früher oder später dem Begriff HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Die HOAI ist eine deutsche Verordnung, die regelt, wie Architekten- und Ingenieurleistungen vergütet werden. Sie sorgt seit Jahrzehnten für Transparenz und Vergleichbarkeit bei der Berechnung von Planungshonoraren.
Für Bauherren ist die HOAI besonders wichtig, weil sie eine nachvollziehbare Grundlage für die Kosten der Architektenleistung bietet. Anders als bei vielen anderen Dienstleistungen werden die Honorare nicht frei verhandelt, sondern orientieren sich an einem klar definierten System aus Leistungsphasen, anrechenbaren Kosten und Honorarzonen. So wissen Sie als Bauherr von Anfang an, welche Leistungen Sie für Ihr Geld erhalten.
Die 9 Leistungsphasen
Das Herzstück der HOAI sind die neun Leistungsphasen (LP 1–9). Sie beschreiben den gesamten Planungs- und Bauprozess von der ersten Idee bis zur abschließenden Betreuung des fertigen Gebäudes. Jede Phase hat einen festgelegten prozentualen Anteil am Gesamthonorar.
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LP 1, Grundlagenermittlung (2 %)
In dieser Phase werden Ihre Wünsche, Anforderungen und Rahmenbedingungen erfasst. Der Architekt prüft das Grundstück, klärt baurechtliche Fragen und erstellt eine erste Aufgabenstellung. Das Ergebnis ist ein klares Bild davon, was Sie bauen möchten und was möglich ist. -
LP 2, Vorplanung (7 %)
Jetzt entstehen die ersten Skizzen und Entwurfskonzepte. Der Architekt erarbeitet Grundrisse, ein grobes Raumkonzept und eine überschlägige Kostenschätzung. Sie erhalten eine erste Vorstellung davon, wie Ihr Gebäude aussehen könnte, und was es ungefähr kostet. -
LP 3, Entwurfsplanung (15 %)
Der Entwurf wird ausgearbeitet: maßstabsgerechte Zeichnungen, durchdachte Grundrisse, Ansichten und Schnitte. Parallel wird eine Kostenberechnung erstellt. Nach dieser Phase steht das architektonische Konzept fest. -
LP 4, Genehmigungsplanung (3 %)
Die Unterlagen für den Bauantrag werden vorbereitet und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Der Architekt koordiniert sich mit Fachplanern (Statik, Brandschutz, Energieberatung) und begleitet das Genehmigungsverfahren. -
LP 5, Ausführungsplanung (25 %)
Die umfangreichste Phase: Hier werden alle Details für die Baustelle ausgearbeitet. Werkpläne, Detailzeichnungen und Konstruktionslösungen, alles, was Handwerker und Baufirmen brauchen, um Ihr Gebäude exakt umzusetzen. -
LP 6, Vorbereitung der Vergabe (10 %)
Der Architekt erstellt Leistungsverzeichnisse, in denen alle Bauleistungen detailliert beschrieben werden. Auf dieser Basis werden Angebote von Handwerksbetrieben und Baufirmen eingeholt. -
LP 7, Mitwirkung bei der Vergabe (4 %)
Die eingegangenen Angebote werden geprüft und verglichen. Der Architekt erstellt einen Preisspiegel, berät Sie bei der Auswahl der Firmen und unterstützt bei der Auftragserteilung. So erhalten Sie die beste Leistung zum besten Preis. -
LP 8, Objektüberwachung / Bauleitung (32 %)
Der Architekt überwacht die Ausführung auf der Baustelle: Terminkoordination, Qualitätskontrolle, Rechnungsprüfung und Dokumentation. Diese Phase sichert, dass Ihr Gebäude so gebaut wird, wie es geplant wurde, im Budget und im Zeitplan. -
LP 9, Objektbetreuung (2 %)
Nach der Fertigstellung betreut der Architekt die Gewährleistungsphase. Mängel werden dokumentiert und deren Beseitigung überwacht. Typischerweise läuft diese Phase über fünf Jahre nach Abnahme.
Wie berechnet sich das Honorar?
Das Architektenhonorar nach HOAI basiert auf drei wesentlichen Faktoren:
- Anrechenbare Kosten: das sind die Baukosten Ihres Projekts (im Wesentlichen die Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276: Bauwerk und technische Anlagen). Je höher die Baukosten, desto höher das Honorar, allerdings nicht proportional, sondern degressiv. Ein Projekt mit doppelten Baukosten führt also nicht zu einem doppelten Honorar.
- Honorarzone: die HOAI unterscheidet fünf Honorarzonen (I bis V). Sie spiegeln die Planungsanforderungen wider: Ein einfacher Lagerbau (Zone I–II) erfordert weniger planerischen Aufwand als eine komplexe Villa mit Einliegerwohnung und Tiefgarage (Zone IV–V). Die meisten Einfamilienhäuser fallen in Zone III oder IV.
- Honorartafel: in der HOAI-Tabelle finden Sie für jede Kombination aus anrechenbaren Kosten und Honorarzone einen Mindest- und Höchstsatz. Innerhalb dieser Spanne wird das konkrete Honorar im Architektenvertrag vereinbart.
Ein Beispiel: Für ein Einfamilienhaus mit anrechenbaren Kosten von 400.000 € in Honorarzone III ergibt sich für alle neun Leistungsphasen ein Honorar zwischen ca. 45.000 € und 55.000 €. Werden nur einzelne Leistungsphasen beauftragt, reduziert sich das Honorar entsprechend der prozentualen Anteile.
Was hat sich seit 2021 geändert?
Bis Januar 2021 waren die Mindest- und Höchstsätze der HOAI verbindlich. Ein Architekt durfte nicht weniger als den Mindestsatz und nicht mehr als den Höchstsatz verlangen. Diese Regelung wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Juli 2019 für unvereinbar mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erklärt.
Seit der Novellierung 2021 dient die HOAI nur noch als Orientierungsrahmen. Die Honorarsätze sind nicht mehr zwingend, Architekt und Bauherr können das Honorar frei vereinbaren. In der Praxis orientieren sich die meisten Büros aber weiterhin an den HOAI-Sätzen, weil sie eine faire und nachvollziehbare Grundlage bieten.
Für Sie als Bauherr bedeutet das: Sie können Angebote vergleichen und über das Honorar verhandeln. Gleichzeitig gibt Ihnen die HOAI-Tabelle eine verlässliche Orientierung, ob ein Angebot im marktüblichen Rahmen liegt. Ein deutlich niedrigeres Honorar kann ein Hinweis darauf sein, dass bestimmte Leistungen nicht enthalten sind.
Muss ich alle Leistungsphasen beauftragen?
Nein, das müssen Sie nicht. Es ist durchaus üblich, nur bestimmte Leistungsphasen zu beauftragen. Manche Bauherren möchten beispielsweise nur die Genehmigungsplanung (LP 1–4) und übernehmen die Bauleitung selbst oder vergeben sie an einen separaten Bauleiter.
Andere beauftragen einen Architekten nur für die Objektüberwachung (LP 8), wenn die Planung bereits durch ein anderes Büro erstellt wurde. Teilbeauftragungen sind also möglich und werden in der Praxis häufig angewandt.
Wichtig ist, dass Sie sich der Konsequenzen bewusst sind: Wer auf die Bauleitung durch den Architekten verzichtet, trägt die Verantwortung für Qualitätskontrolle und Terminsteuerung selbst. In der Erfahrung vieler Bauherren ist gerade die LP 8 die Phase, in der der Architekt den größten Mehrwert schafft, und die meisten Kostenüberschreitungen verhindert.
Unser Tipp
Unser Büro bietet die Leistungsphasen 1 bis 5 an, von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung. Für die weiterführenden Phasen (Vergabe, Bauleitung, Objektbetreuung) vermitteln wir bewährte Partner aus unserem regionalen Netzwerk, die nahtlos an unsere Planung anknüpfen.
Die Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) ist optional und betrifft die Gewährleistungszeit nach Fertigstellung. Ob Sie diese Phase beauftragen, hängt von Ihrem individuellen Sicherheitsbedürfnis ab. Gerade bei größeren Bauvorhaben kann es sinnvoll sein, einen Architekten auch nach der Übergabe an der Seite zu haben, um Mängelansprüche gegenüber den Baufirmen durchzusetzen.
Die HOAI mag auf den ersten Blick komplex wirken, aber sie schützt Bauherren und Architekten gleichermaßen. Sie schafft Transparenz, definiert klare Leistungsinhalte und sorgt dafür, dass Qualität nicht dem Preisdruck geopfert wird. Wenn Sie Fragen zu den Leistungsphasen oder zur Honorarberechnung für Ihr konkretes Bauvorhaben haben, sprechen Sie uns an. Wir erläutern Ihnen gerne, welche Leistungen für Ihr Projekt sinnvoll sind.
Warum die HOAI für Bauherren wichtig ist
Anders als bei vielen anderen Dienstleistungen werden Architektenhonorare nicht frei aus dem Bauch heraus festgelegt, sondern folgen einem klar definierten System aus Leistungsphasen, anrechenbaren Kosten und Honorarzonen. Genau das macht die HOAI für Bauherren so wertvoll: Sie schafft Transparenz und Vergleichbarkeit. Sie wissen von Anfang an, welche Leistungen Sie für Ihr Geld erhalten, und können Angebote anhand der Honorartafel verlässlich einordnen. Ein deutlich niedrigeres Honorar ist dabei ein Warnsignal, dass womöglich Leistungen fehlen. So schützt die HOAI Bauherren und Architekten gleichermaßen und sorgt dafür, dass Qualität nicht dem Preisdruck geopfert wird.
Fazit
Die HOAI mag auf den ersten Blick komplex wirken, doch ihr Aufbau ist nachvollziehbar: neun Leistungsphasen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung, ein Honorar auf Basis von anrechenbaren Kosten und Honorarzone und seit 2021 ein Orientierungsrahmen statt verbindlicher Sätze. Sie müssen nicht alle Leistungsphasen beauftragen, sollten sich der Konsequenzen einer Teilbeauftragung aber bewusst sein, gerade bei der Bauleitung. Wenn Sie Fragen zu den Leistungsphasen oder zur Honorarberechnung für Ihr konkretes Vorhaben haben, sprechen Sie uns an.
