Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Baukosten, Ablauf, Genehmigungen und unsere Architektenleistungen. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns gerne direkt.
Kosten & Honorar
Die Baukosten in der Wetterau variieren je nach Ausstattungsstandard, Grundstückslage und Gebäudetyp zwischen ca. 2.200 und 5.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Ein einfaches Einfamilienhaus liegt eher im unteren Bereich, während gehobene Ausstattung mit Smart-Home, Fußbodenheizung und hochwertigen Materialien den Preis deutlich steigern kann. Grundstückskosten, Erschließung und Baunebenkosten kommen hinzu. In einem Erstgespräch können wir Ihnen eine realistische Einschätzung für Ihr konkretes Vorhaben geben.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist die Gebührenordnung, die das Architektenhonorar in Deutschland regelt. Sie definiert neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung (LP 1) über den Entwurf und die Genehmigungsplanung bis zur Objektbetreuung nach Fertigstellung (LP 9). Das Honorar berechnet sich anhand der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und des Leistungsumfangs. Seit 2021 dient die HOAI als Orientierungsrahmen, wobei das Honorar frei vereinbart werden kann.
Ablauf & Planung
Ein Einfamilienhaus dauert in der Regel 12 bis 18 Monate von der ersten Planung bis zur Fertigstellung. Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten benötigen 18 bis 24 Monate oder mehr. Die Dauer setzt sich zusammen aus Planungsphase (3–5 Monate), Genehmigungsverfahren (2–4 Monate) und Bauausführung (6–12 Monate je nach Größe). Wir erstellen zu Projektbeginn einen verbindlichen Terminplan, den wir laufend aktualisieren.
Die Erstberatung ist unverbindlich. In einem persönlichen Gespräch, vor Ort oder telefonisch, besprechen wir Ihre Wünsche, Ihr Budget, das Grundstück und den gewünschten Zeitrahmen. Sie erhalten eine erste Einschätzung zur Machbarkeit, zu den voraussichtlichen Kosten und zum weiteren Ablauf. Es entstehen keinerlei Verpflichtungen, Sie entscheiden danach in Ruhe, ob Sie uns mit der Planung beauftragen möchten.
Wir bieten die Leistungsphasen 1–5 nach HOAI an: LP 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung und LP 5 Ausführungsplanung. Für die weiterführenden Phasen (Vergabe, Bauleitung, Objektbetreuung) vermitteln wir erfahrene Partner aus unserem Netzwerk.
Baurecht & Region
In Hessen ist für die meisten Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich, dazu zählen Neubauten, wesentliche Umbauten und Nutzungsänderungen. Kleinere Maßnahmen wie Gartenhäuser unter einer bestimmten Größe können genehmigungsfrei sein. Der Bauantrag wird über die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Wetteraukreises eingereicht. Wir übernehmen die vollständige Erstellung der Bauantragsunterlagen und begleiten das Genehmigungsverfahren bis zur Erteilung der Baugenehmigung.
Ja, Bauen im Bestand ist ein wichtiger Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir übernehmen Umbauten, Sanierungen, Aufstockungen und Modernisierungen, auch bei denkmalgeschützten Gebäuden. In der Wetterau gibt es viele erhaltenswerte Fachwerkhäuser und Altbauten, bei denen wir Erfahrung mit den Anforderungen der Denkmalschutzbehörden mitbringen. Wir verbinden den Charme der Bestandsarchitektur mit zeitgemäßem Wohnkomfort und Energieeffizienz.
Unser Einzugsgebiet umfasst den gesamten Wetteraukreis und angrenzende Regionen. Besonders aktiv sind wir in Butzbach (Hauptsitz), Friedberg, Bad Nauheim, Bad Vilbel, Rosbach vor der Höhe, Karben, Ober-Mörlen, Münzenberg, Wölfersheim und Nidda. Auf Anfrage übernehmen wir auch Projekte in Gießen, Wetzlar und im Großraum Frankfurt. Die kurzen Wege zu Bauämtern und Baustellen in der Region sind ein großer Vorteil für unsere Bauherren.