Umbau & Sanierung von Bestandsgebäuden in der Wetterau

Bestandsgebäude erweitern, modernisieren oder umnutzen: Als erfahrenes Architekturbüro im Wetteraukreis integrieren wir neue Nutzungen in bestehende Strukturen und berücksichtigen dabei Bestandsschutz, Denkmalschutzauflagen und energetische Anforderungen. Dipl.-Ing. Matthias Ludwig plant seit über 30 Jahren in Butzbach und der Wetterau und begleitet Ihr Vorhaben über die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI, von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung.

Was wir im Bestand für Sie planen

Jedes Bestandsgebäude bringt eigene Voraussetzungen mit. Ob Erweiterung, Modernisierung, Umnutzung oder Aufstockung, wir entwickeln eine Lösung, die zu Ihrem Gebäude, Ihren Anforderungen und den baurechtlichen Rahmenbedingungen passt.

Erweiterung

Wir erweitern Bestandsgebäude um zusätzliche Flächen und Räume und fügen das Neue so in die vorhandene Struktur ein, dass ein stimmiges Ganzes entsteht. Dazu gehört auch der Anbau, der bestehenden Wohn- oder Nutzflächen ergänzt.

Modernisierung

Wir bringen Bestandsgebäude auf einen zeitgemäßen Stand und berücksichtigen dabei die energetischen Anforderungen. Die energetische Sanierung ist dabei häufig ein zentraler Baustein der Modernisierung.

Umnutzung

Wir integrieren neue Nutzungen in bestehende Strukturen. So entsteht aus einem Gebäude mit überholter Nutzung ein Bau, der wieder zu den heutigen Anforderungen passt, unter Berücksichtigung von Bestandsschutz und baurechtlichen Vorgaben.

Aufstockung

Mit einer Aufstockung schaffen wir zusätzliche Geschosse und Flächen, ohne die Grundfläche zu vergrößern. Mehr dazu im Ratgeber zur Aufstockung & Anbau; auch der Dachausbau erschließt ungenutzte Reserven im Bestand.

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Bestandsschutz berücksichtigen

Ein rechtmäßig errichtetes Gebäude genießt Bestandsschutz und darf in seinem genehmigten Zustand bestehen bleiben. Bei einem Umbau ist entscheidend, in welchem Umfang in den Bestand eingegriffen wird. Wir analysieren den Bestand sorgfältig und stimmen die Planung so ab, dass schützenswerte Teile erhalten bleiben und neue Anforderungen nur dort greifen, wo der Eingriff es auslöst.

  • Analyse des genehmigten Bestands
  • Bewertung von Umfang und Eingriffstiefe
  • Erhalt schützenswerter Bauteile
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Denkmalschutzauflagen einhalten

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, stimmen wir die Maßnahmen mit der zuständigen Behörde ab und berücksichtigen die Denkmalschutzauflagen von Anfang an. So bleibt der schützenswerte Charakter erhalten, während eine zeitgemäße Nutzung möglich wird. Vertiefende Hinweise finden Sie im Ratgeber Denkmalgeschütztes Haus sanieren.

  • Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde
  • Erhalt prägender Bauteile und Substanz
  • Verbindung von Schutz und Nutzung
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Energetische Anforderungen integrieren

Bei Sanierung und Modernisierung sind die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten. Wir führen Bestandsschutz und energetische Vorgaben in einem stimmigen Gesamtkonzept zusammen, damit Ihr Bestandsgebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll modernisiert wird. Wie sich Energie und Bestand verbinden lassen, zeigt der Ratgeber zur energetischen Sanierung.

  • Berücksichtigung der GEG-Anforderungen
  • Abstimmung mit dem Bestandsschutz
  • Stimmiges energetisches Gesamtkonzept
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Neue Nutzungen in bestehende Strukturen

Der Kern jeder Arbeit im Bestand ist es, neue Nutzungen in vorhandene Strukturen zu integrieren. Wir verbinden die Anforderungen Ihres Vorhabens mit den Gegebenheiten des Gebäudes und entwickeln daraus eine Lösung, die funktioniert, gestalterisch überzeugt und die baurechtlichen Rahmenbedingungen einhält.

  • Bestandsstruktur und Nutzung zusammenführen
  • Funktionale und gestalterische Lösung
  • Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben

Ihr Umbau über die Leistungsphasen 1 bis 5

Wir begleiten Ihr Umbau- oder Sanierungsvorhaben über die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI, von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Ausführungsplanung.

LP 1, Grundlagenermittlung

Bestandsaufnahme, Klärung von Bestandsschutz, Denkmalschutz und energetischen Anforderungen sowie Abstimmung Ihrer Ziele für das Bestandsgebäude.

LP 2, Vorplanung

Entwicklung erster Lösungsansätze für Erweiterung, Modernisierung, Umnutzung oder Aufstockung und Einordnung in die baurechtlichen Rahmenbedingungen.

LP 3, Entwurfsplanung

Ausarbeitung des Entwurfs, der neue Nutzungen in die bestehende Struktur integriert und Bestandsschutz, Denkmalschutz und Energie zusammenführt.

LP 4, Genehmigungsplanung

Erstellung der erforderlichen Unterlagen für die Genehmigung und, falls erforderlich, Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

LP 5, Ausführungsplanung

Detaillierte Planung für die Umsetzung im Bestand, damit der Umbau handwerklich sauber und auf die vorhandene Substanz abgestimmt ausgeführt werden kann.

Warum ein Architekt im Bestand

Im Bestand zu bauen ist anspruchsvoller als ein Neubau, weil vorhandene Strukturen, Bestandsschutz, Denkmalschutz und energetische Anforderungen zusammengeführt werden müssen. Ein Architekt analysiert den Bestand, erkennt die Spielräume und entwickelt daraus eine Lösung, die neue Nutzungen in die bestehende Struktur integriert.

Dipl.-Ing. Matthias Ludwig ist seit 1993 Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und plant seit über 30 Jahren in Butzbach und der Wetterau. Diese Erfahrung im Umgang mit Bestandsgebäuden hilft, Umbau und Sanierung von Anfang an tragfähig zu planen und teure Überraschungen zu vermeiden.

Häufige Fragen zu Umbau & Sanierung

Eine Sanierung im Bestand bedeutet, ein vorhandenes Gebäude zu erweitern, zu modernisieren oder umzunutzen. Wir integrieren neue Nutzungen in bestehende Strukturen und berücksichtigen dabei den Bestandsschutz, mögliche Denkmalschutzauflagen und die energetischen Anforderungen. Je nach Vorhaben reicht das von der Modernisierung einzelner Räume bis zur grundlegenden Umnutzung eines kompletten Gebäudes. Als Architekturbüro begleiten wir Sie über die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI, von der Grundlagenermittlung bis zur Ausführungsplanung.

Bestandsschutz bedeutet, dass ein rechtmäßig errichtetes Gebäude in seinem genehmigten Zustand bestehen bleiben darf, auch wenn es heutige Vorschriften nicht mehr vollständig erfüllt. Bei einem Umbau ist entscheidend, in welchem Umfang in den Bestand eingegriffen wird: Je weitreichender die Veränderungen, desto eher müssen aktuelle Anforderungen erfüllt werden. Wir prüfen für jedes Vorhaben, welche Teile des Bestands geschützt sind und welche Anforderungen durch den Umbau ausgelöst werden, damit Sie von Anfang an Planungssicherheit haben.

Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, sind Veränderungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Maßnahmen am Erscheinungsbild, an der Substanz oder an prägenden Bauteilen bedürfen einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Wir berücksichtigen Denkmalschutzauflagen von Anfang an in der Planung und stimmen die Sanierung so ab, dass der schützenswerte Charakter erhalten bleibt und gleichzeitig eine zeitgemäße Nutzung möglich wird. Mehr dazu im Ratgeber Denkmalgeschütztes Haus sanieren.

Bei Sanierungen und Modernisierungen sind die energetischen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu beachten. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt vom Umfang des Eingriffs und von der jeweiligen Bauteilebene ab. Wir berücksichtigen die energetischen Vorgaben gemeinsam mit dem Bestandsschutz und integrieren sie in ein stimmiges Gesamtkonzept, damit Ihr Bestandsgebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll modernisiert wird. Vertiefende Hinweise gibt der Ratgeber zur energetischen Sanierung.

Im Bestand zu bauen ist anspruchsvoller als ein Neubau, weil vorhandene Strukturen, Bestandsschutz, Denkmalschutz und energetische Anforderungen zusammengeführt werden müssen. Als Architekt mit über 30 Jahren Erfahrung in der Wetterau analysieren wir den Bestand, entwickeln eine tragfähige Lösung und integrieren neue Nutzungen in bestehende Strukturen. Dipl.-Ing. Matthias Ludwig ist seit 1993 Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und begleitet Sie über die Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI.

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